Der Abschied von einem geliebten Menschen ist eine der schwierigsten Aufgaben, die uns das Leben abverlangt.

Bei einem Todesfall zu Hause muss umgehend ein Arzt benachrichtigt werden. Dieser führt die Leichenschau durch,  und dokumentiert dies durch die Ausstellung der Todesbescheinigung. Erst wenn diese Formulare vorliegen, können die nächsten Schritte eingeleitet werden.

Verstirbt jemand in einer Klinik, so werden diese Unterlagen in der Regel automatisch dem zuständigen Standesamt zugestellt oder bei der Abholung des Verstorbenen dem Bestatter mitgegeben.

Nun können Sie sich mit uns unter unserer Telefonnummer

07572 / 8015

in Verbindung setzen und wir werden Ihren Wünschen entsprechend die Abholung und die Erstversorgung der verstorbenen Person veranlassen.

Was bedeute die sogenannte Bestattungspflicht?

Hier versteht man die Pflicht, nach dem Tod eines Menschen dafür zu sorgen ihm eine angemessene Bestattung zu gewähren. Diese Pflicht ist in den jeweiligen Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Eine Verbindung zum Erbrecht besteht nicht, selbst wenn das Erbe ausgeschlagen wird, besteht diese gesetzliche Bestattungspflicht.

Was bedeute die sogenannte Bestattungspflicht?

Hier versteht man die Pflicht, nach dem Tod eines Menschen dafür zu sorgen ihm eine angemessene Bestattung zu gewähren. Diese Pflicht ist in den jeweiligen Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Eine Verbindung zum Erbrecht besteht nicht, selbst wenn das Erbe ausgeschlagen wird, besteht diese gesetzliche Bestattungspflicht.